2027 und 2028: Übergang und Abschaffung
Die Koalitionsfraktionen wollen § 115f SGB V zum 1. Januar 2028 streichen. 2027 gilt eine Übergangsregel. Stand: 12. Oktober 2026, vor der Abstimmung im Bundestag.
Zeitstrahl
- 2019MDK-Reformgesetz: Auftrag, den AOP-Katalog auf Basis eines Gutachtens deutlich zu erweitern.
- 2022IGES-Gutachten: rund 2.500 ambulant machbare Leistungen, 162 urologische. KHPflEG schafft § 115f SGB V.
- 2024Start der Hybrid-DRG per Verordnung des BMG: 12 Hybrid-DRGs, 244 OPS-Kodes, aus der Urologie der Harnleiterstein.
- 202522 Hybrid-DRGs, 575 OPS-Kodes; TUR-B, Hoden und Zirkumzision kommen dazu.
- 202669 Hybrid-DRGs, 904 OPS-Kodes, bis zu zwei Verweildauertage. Kinder unter 18 bis Jahresende über den EBM mit 60 Prozent Zuschlag (KHVVG, korrigiert durch das KHAG vom 15.04.2026).
- 30.07.2026GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft: Kurzzeitfallpauschalen nach § 17b KHG, InEK-Konzept bis 31.03.2027, Vereinbarung bis 30.04.2027.
- 10.09.2026WIdO-Analyse: Mehrausgaben 2025 rund 360 Millionen Euro, Prognose 2026 rund 640 Millionen Euro.
- 16.09.2026ergEBA beschließt Kalkulationsvorgaben 2027 mit Konvergenzfaktor 0,10; Vergütungsvereinbarung 2027 geschlossen, Preise bis 30.10.2026.
- 05.10.2026Änderungsantrag 1 der Fraktionen CDU/CSU und SPD zur Notfallreform: 2027 Übergangsregel, Streichung von § 115f zum 01.01.2028.
- 15.10.2026Zweite und dritte Lesung im Bundestag, danach Bundesrat.
- 01.01.2027Übergangsregel: ohne Übernachtung nur EBM, mit Übernachtung weiter Hybrid-DRG.
- 01.01.2028§ 115f SGB V gestrichen, Kurzzeitfallpauschalen im Entgeltkatalog 2028.
Die Übergangsregel 2027 im Detail
- Hybrid-DRG-Leistungen ohne Übernachtung werden vollständig nach der regionalen Euro-Gebührenordnung vergütet (EBM-Preise, § 87a Abs. 2 Satz 5 SGB V), in Praxis und Krankenhaus, ohne Mengenbegrenzung.
- Leistungen mit mindestens einer Übernachtung werden weiter mit der kalkulierten Hybrid-DRG vergütet.
- Die Trennung erfolgt über den vom InEK zertifizierten Grouper, der angepasst wird.
- Sachkosten: vertragsärztlich über Gesamtvertrag und Euro-Preise (Grundsatz: im Honorar enthalten, Ausnahmen nach Punkt 7.3 und 7.4 EBM); Krankenhäuser nach den Sachkostenregeln des AOP-Vertrags.
- Sparziel des BMG: 235 Millionen Euro im Jahr 2027, „maßgeblich durch die Reduktion der Vergütung für Ein-Tages-Fälle auf das Niveau des EBM“.
Kurzzeitfallpauschalen ab 2028
Stationäre Fälle mit bis zu drei Kalendertagen und maximal zwei Übernachtungen erhalten eigene Fallgruppen ohne untere Grenzverweildauer. Das InEK legt bis 31. März 2027 ein Kalkulationskonzept vor, GKV-Spitzenverband, DKG und PKV vereinbaren bis 30. April 2027 die Kalkulation, erstmals für den Entgeltkatalog 2028, danach jährliche Weiterentwicklung. Beim Übergang dürfen den Kostenträgern keine Mehrausgaben entstehen. Ambulante Leistungen bleiben im EBM und AOP-System. Das BMG hält bis 2030 rund eine Milliarde Euro Minderausgaben durch Verweildauerverkürzung bei etwa 5 Millionen betroffenen Fällen für möglich.
Wer wie reagiert
| Akteur | Position |
|---|---|
| SpiFa | Rolle rückwärts, mehr Übernachtungen und Mehrausgaben. „Wer seine Patienten nach einem Eingriff sicher nach Hause entlässt, verliert die Hybrid-DRG.“ |
| KBV | Rückschlag für die Ambulantisierung; ohne Hybrid-DRG sind einige Eingriffe nicht kostendeckend, Patienten würden wieder stationär operiert. |
| Bundesärztekammer | „Ambulantisierung im Rückwärtsgang“, schwerwiegender Fehler. |
| BDC, BNC, BAO, Hartmannbund | Ablehnung; die Übergangsregel 2027 ist ein Fehlanreiz, weil die unnötige Übernachtung attraktiver wird als die ambulante Behandlung. BAO: ein Abschlag von 10 Prozent wäre tragbar. |
| DKG | Begrüßt die Abschaffung als ordnungspolitisch notwendig; fordert für 2027 neu berechnete Hybrid-DRGs ohne die EBM-bewerteten Same-Day-Fälle. |
| GKV-Spitzenverband | Vergütung zu hoch, aber Sektorengrenzen nicht zementieren; dauerhaft verbindliche Grouperlogik gefordert. |
| AOK, vdek | Begrüßen das Ende; „gut gemeint, aber schlecht gemacht“. |
| InEK | Schon im März 2026: Das System funktioniere so nicht, Relaunch nötig. |
| DGU, BvDU | Zur Abschaffung bis 12.10.2026 keine Stellungnahme auffindbar. Davor: Sachkosten und Pathologie ausgliedern, TUR-B gehört nicht in die Hybrid-DRG, Planungssicherheit für Investitionen. |
Was das für die Urologie heißt
Klinik: Der Ein-Tages-Fall ohne Übernachtung wird 2027 zum EBM-Fall (TUR-B rund 553 Euro plus Sachkostenregeln), der Fall mit Übernachtung behält den Hybrid-Preis. Ab 2028 bekommt der Kurzlieger wieder eine eigene stationäre Pauschale, deren Höhe erst 2027 feststeht.
Praxis: 2027 heißt zurück zum EBM für alle Same-Day-Fälle, TUR-B 553 statt 1.777 Euro, Hydrozele 380 statt 1.419 Euro. Ob Nachverhandlungen im EBM oder gesonderte Sachkostenregelungen das auffangen, ist offen.
Beide: Das Kooperationsmodell (Indikation und Nachsorge in der Praxis, OP in der Klinik) bleibt unter jeder Regelung sinnvoll. Was sich ändert, ist die Höhe der Pauschale und die Frage, ob eine Übernachtung bezahlt wird.
Quellen: Änderungsantrag 21(14)107 (Bundestag), Deutsches Ärzteblatt 05.10., 06.10., 07.10. und 08.10.2026, KBV 08.10.2026, DKG-Stellungnahme 06.10.2026, kma-online 08.10.2026, WIdO e-Paper 15/2026, ergEBA-Beschluss 16.09.2026, Forvis Mazars Newsletter 3/2026.